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13:58 Freitag, 28. Juli 2006
Es nicht ertragen zu können, auch mal unfreundliches über sich lesen/hören zu müssen; speziell dann, wen man eh schon im Fokus der Öffentlichkeit steht? Mal wieder Mist gebaut und dafür zu Recht öffentlich abgewatscht worden? Oder vielleicht doch nur die Haare gefärbt?
Relax...'cause relief is at hand, wie der Ami sagen würde. Der beklagenswerte Deutsche ab einem spezifischen Bekanntheitsgrad hingegen weiß, an wen er sich zu wenden hat, wenn ihm etwas nicht passen sollte: an das Hamburger Landgericht.
Denn dort sitzen die Spezialisten, die offenbar ganz genau wissen, auf welcher Seite deren Brote gebuttert sind. Jüngstes Opfer: der Film "Nur eine einzige Tablette", vom WDR produziert. Dieser Zweiteiler erzählt die Geschichte eines Anwalts, dessen Kind durch den Wirkstoff Thalidomid schwer geschädigt wurde und nun einen Prozess gegen das produzierende Unternehmen anstrengt. Als erstes hat das Pharmaunternehmen Grünenthal, welches das Schlafmittel Contergan 1957 ohne die vorgeschriebenen Prüfungen auf Nebenwirkungen auf den Markt gebracht hatte, sein Veto eingelegt - natürlich vor dem Landgericht Hamburg, welches auch prompt der Aufforderung folgte und einer einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung des Zweiteilers stattgab. Bis dahin nichts sonderlich neues. Jetzt war auch der ehemalige Opferanwalt, Karl-Hermann Schulte-Hillen, vor kurzem beim Hamburger Landgericht vorstellig geworden und hat - man ahnt es bereits - eine einstweilige Verfügung in der gleichen Angelegenheit beantragt und sie auch bekommen. Grund sei die unzureichende Verfremdung der Biographien der Familie Schulte-Hillen sowie eine "unzumutbare Darstellung intimer Szenen". Nun, der Filmanwalt hat eine contergangeschädigte Tochter, die als Einzelkind aufwächst; beim Echtanwalt ist es der Sohn, der außerdem noch zwei Geschwister hat. Und selbstredend stehen die Interessen einzelner Lobbies grundsätzlich vor den im Grundgesetz verankerten Rechten wie Künstler- und Meinungsfreiheit. Zumindest beim Landgericht Hamburg. Und fragt man deren Richter, conterganichts für. So ist das halt mit Hamburger Recht, nicht nur in diesem Fall. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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