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16:34 Freitag, 21. Juli 2006
Es ist schon ein Kreuz mit dem Zukunfts-Dampfer "Rundfunkgebühr auf Internet-PCs". Mitten im Sommerloch versuchen die Wirtschaftsverbände den Dampfer zu versenken. Der Bund der Steuerzahler, die IHKs, die Handwerker, der Einzelhandel, Hotels und Ärzte, alles schießt aus vollen Rohren - wenn auch mit 15monatiger Verspätung.
Die Politik lässt sich davon nicht beeindrucken. Eiskalt verkündete der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Martin Stadelmaier diese Woche einen Solidarpakt Couch-Potatoe.
Doch ausgerechnet die dickfellige "Wir-kriegen-euch-alle"-GEZ versucht sich mit Absetzbewegungen. In einer E-Mail vom 27.06. an das Journalistenbüro Rieg probiert Pressesprecher Willi Rees zunächst die übliche Beschwichtigungstour. 99% der Haushalte hätten TV; das Statistische Bundesamt sagt maximal 95%. Ein Unternehmen würde höchstens mit 17,03 Euro belastet; der Gesetzestext sagt, das gilt nur pro Grundstück. Aber dann gibt's was Neues: "Vor diesem Hintergrund haben es die Länder - und nicht die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen, DeutschlandRadio oder die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als gemeinsame Einrichtung dieser Rundfunkanstalten - für vertretbar gehalten, unter den oben beschriebenen Modalitäten einen multimediafähigen PC nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen." Wir waren's nicht, die waren's. Nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Staatsvertrag beschlossen, die Länder waren's. Erinnert sich noch jemand, wie das war 1997 im Netz? Nach meiner Erinnerung waren damals 28.8er-Modems der Normalfall. Jede Minute online kostete ein Vielfaches der heutigen Preise, plus Telekom-Ortstarif plus Grundgebühr für den Access-Provider. 10 bis 15 Kilobytes wurden als Standardwerte für Webseiten empfohlen, um Nutzer nicht durch Wartezeiten zu verärgern. Schon zu dieser prähistorischen Zeit gab es erste Radio-Livestreams. Vorreiter war Bayern3. Und deshalb forderte der SDR im Juli 1997 im Namen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Einbeziehung von geschäftlichen genutzten Computern in die Gebührenpflicht, denn diese könnten über das Internet Rundfunk empfangen. (siehe Axel Tschentscher, Gebührenpflichtigkeit des Internet- und Handy-Rundfunks? PDF). Die Privathaushalte blieben wegen der Zweitgerätebefreiung unberücksichtigt. Um nicht ganz so gierig zu erscheinen, schlug der SDR ein Rabattsystem nach Stückzahl vor. Für die ersten 10 Geräte sollte eine Rundfunkgebühr fällig werden, für die nächsten 30 eine zweite usw. Der rechtzeitige Widerstand der Wirtschaftsverbände damals ließ die Landes-Politiker das Problem auf die lange Bank schieben. Man wolle sich Zeit für eine grundsätzliche Lösung nehmen, hieß es. Diese grundsätzliche Lösung sah dann im Oktober 2004 so aus, dass Internet-PCs in Privathaushalten als Zweitgeräte nicht gebührenpflichtig wurden, und um nicht ganz so gierig zu erscheinen, gab's für Unternehmen ein Rabattsystem, das pro Grundstück eine Gebühreneinheit für alle PCs vorsah. Es ist also im Prinzip das umgesetzt worden, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten schon 1997 gefordert haben. 1997! So ist die Absetzbewegung der GEZ nur ein weiteres Stück aus der Reihe der fehlgeschlagenen Propagandamaßnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Sachen Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs. Aber im Rundfunk mag man ja Wiederholungen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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