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13:04 Dienstag, 27. Juni 2006
Das dachte sich auch ein 22-jähriger Berufsschüler aus Fulda, der noch bei seinen Eltern wohnt. Er gründete mal kurz eine Firma namens MKAV, setzte 2 Scheinadressen ins Impressum und bewarb sein Projekt "Medizintester.com" bzw. "tester-heute.de".
Er suchte angeblich Probanten für die Pharmaindustrie (die davon selbstverständlich nichts weiß und auch keinen entsprechenden Auftrag erteilte). Er stellte Aufwandsentschädigungen bis zu 4.000 Euro in Aussicht. Die Personen, die sich daraufhin bei ihm anmeldeten, erhielten kurz danach eine Rechnung über 80 Euro, die sie als Anmeldegebühr hinblättern sollten. Mit der Rechnung wurden gleichzeitig überaus wüste Drohungen ausgestoßen, was alles im Nichtzahlungsfall passieren würde. Beispiel:
"Bei weiterer Zahlungsverweigerung müssen wir jedoch ein Inkassobüro beauftragen, mit den bekannten unangenehmen Folgen. Weiterhin wird die Forderung notfalls gerichtlich geltend gemacht. Kann sie danach nicht vollstreckt werden, werden wir einen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (= SCHUFA-Eintrag und Eintragung im öffentlichen Schuldnerverzeichnis) beauftragen. Liegt kein pfändbares Habe vor, so werden wir Insolvenzantrag gegen Sie stellen. Die negativen Folgen dürften Ihnen bekannt sein. Es wäre demnach auch für Sie das beste, wenn Sie diese vergleichsweise geringe Forderung - im Vergleich zu den zu erwartenden Unannehmlichkeiten - einfach begleichen. Zudem kommen Sie dann zeitnah in den Genuß unserer Vermittlungsdienstleistungen. Nach gerichtlichem Obsiegen und Ihrer Verurteilung werden wir die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einleiten, der Ihre pfändbare Habe in Beschlag nehmen wird. Zudem ist dieser zu weiteren Maßnahmen (z.B. Durchsuchung der Wohnung, Taschenpfändung) befugt. Im Zweifel wird auch eine Pfändung Ihrer Bankverbindung sowie Ihrer evtl. bestehenden Rentenansprüche vorgenommen. Für jede einzelne Maßnahme entstehen für Sie weitere Kosten. Stellt sich heraus, daß Sie kein pfändbares Habe besitzen, werden wir Insolvenzantrag gegen Sie stellen. Die unangenehmen Folgen für Sie und Ihre Kreditwürdigkeit dürften Ihnen bekannt sein." Nun, Staatsanwaltschaft und Polizei beendeten den Spuk Ende letzter Woche. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen waren angesagt. Die Behörden vermuten, der Berufsschüler wäre nur ein vorgeschobener Strohmann eines noch unbekannten Drahtziehers. Lassen wir uns überraschen, welcher "Hans Dampf in allen Gassen" hier letztendlich als Drahtzieher ausgemacht wird. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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