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09:34 Montag, 15. Mai 2006
"Schwerter zu Pflugscharen" war einmal. In die mediale Welt des 21. Jahrhunderts übersetzt fordert der Justiziar des Südwestrundfunks Dr. Hermann Eicher Rechenzentren in Wohnzimmer zu verwandeln. Der eh schon geringe Realitätsbezug der Rundfunkgebühr auf PCs bekommt eine psychedelische Note.
Wolf-Dieter Roth hat mal wieder für Telepolis die Rundfunkanstalten mit seinen dämlichen Fragen genervt. Und wirklich, wie kann man so dumm sein und fragen, ob für einen gemieteten Webserver im Rechenzentrum eines Providers Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Die Antwort von Hermann Eicher ist doch so offensichtlich:
"Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.?" So sieht's aus. Im Falle einer beruflichen Nutzung zahlt man erstens für den Computer, von dem man aus den Server wartet und zweitens mit 3-Monats-Aufschub für den Server selbst, denn diese Geräte befinden sich auf verschiedenen Grundstücken. Was sind die Konsequenzen? Die Provider wollen aus vorgeschobenen Sicherheitsbedenken ihre Kunden nicht in ihre Rechenzentren lassen, während die Fernsehbesitzer natürlich ihre Fernsehgeräte nutzen möchten. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wie Tausende von Kunden mit Sessel oder Schaukelstuhl unterm Arm vor den Rechenzentren stehen und Einlass begehren. Heiße Demonstrationsschlachten und eine riesige Klagewelle sind zu erwarten. Fazit: Auch in der Nach-WM-Zeit ist in Deutschland für Unterhaltung gesorgt. Dankesschreiben sind bitte an die zuständigen Landespolitiker zu schicken. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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