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20:26 Dienstag, 25. April 2006
"Das Wichtigste zuerst" ist ein alter journalistischer Leitsatz. Bei der ARD heißt das in Sachen PC-Rundfunkgebühr: Erst die Propaganda, dann die Information.
Wer sich bei der ARD über die Gebühr auf internetfähige PCs informieren will, findet im Bereich "ARD intern" einen Artikel mit der Überschrift "Gebühren auch für Internet-PCs?". Dieser Artikel beginnt mit den denkwürdigen Worten:
"Ab dem 1. Januar 2007 werden Rundfunkgebühren für Computer erhoben, die zum Fernsehen und Radio hören genutzt werden - vorausgesetzt, der PC ersetzt herkömmliche Geräte." Dieser Satz ist geradezu revolutionär. Er widerspricht sowohl dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag als auch der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das merkt man spätestens, wenn man eine naheliegende Schlussfolgerung zieht: Falls nur Gebühren zahlen muss, wer seinen Computer zum Fernsehen und Radio hören nutzt, braucht folglich niemand zu zahlen, der den PC nicht zum Rundfunkempfang nutzt. Ginge jemand mit dieser Argumentation zu seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt, würde er ausgelacht. Jeder, der ein Gerät besitzt, das ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk empfangen kann, ist gebührenpflichtig. Die tatsächliche Nutzung ist nicht relevant. Das ergibt sich aus dem Gesetz Gesetz, das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Und trotzdem stellt die ARD den Sachverhalt falsch dar. Warum? Offensichtlich will die ARD nicht informieren, sondern ihr Weltbild propagieren, das da lautet: Alle technischen Gerätschaften, mit denen man Rundfunk empfangen kann, werden auch tatsächlich dazu genutzt. Die Gebühr ist somit legitim. Dass dieses Weltbild falsch ist, kann man nachlesen: Bei der ARD. Die ARD/ZDF-Online-Studie 2005 weist aus, dass 6 % der Onlinenutzer mindestens einmal wöchentlich live im Internet Radio hören, 2 % sehen mindestens einmal wöchentlich live im Internet fern. Bei Medien, die im Durchschnitt von jedem Bundesbürger täglich mehrere Stunden genutzt werden, muss die Studie auf eine mindestens einmalige wöchentliche Nutzung zurückgreifen, um Zahlen zu erreichen, die über die Promillegrenze hinausgehen. Die Autoren stellen daher fest, dass aus der technischen Konvergenz keine Nutzungskonvergenz geschlossen werden kann. Dieses die Gebühren auf Internet-PCs verhöhnende Ergebnis wird von Politik und Rundfunkanstalten ignoriert. Statt dessen wird auf Verharmlosung gesetzt, wie auch im ARD-Artikel, der weiter ausführt: "Keine Sorge: Kein Gebührenzahler wird doppelt zur Kasse gebeten. Von dieser neuen Verordnung sind lediglich diejenigen betroffen, die Rundfunk ausschließlich mit dem PC empfangen und weder Radio- noch Fernsehgerät zu Hause haben." Walter Ulbrichts "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" ist legendär. Der Satz "Kein Gebührenzahler wird doppelt zur Kasse gebeten" ist peinlich. Er stimmt nicht mal für den privaten Bereich. Die Bestimmungen für Zweit- und Ferienwohnungen werden natürlich auf den PC ausgedehnt: Doppelt zahlt, wer eine Zweitwohnung oder Ferienwohnung unterhält und dort auf die Flimmerkiste, aber nicht auf den Internetanschluss verzichtet. Aber auch Lehrer dürfen sich freuen: Wer in einem Extraraum einen PC stehen hat, der nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird, zahlt ebenfalls doppelt. Doppelt zahlt auch der Freiberufler, der ein Arbeitszimmer mit PC in seiner Wohnung hat. Und doppelt und mehrfach zahlen alle Unternehmen, die leichtsinnigerweise mehrere Filialen mit PC-Unterstützung unterhalten. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Tatsächlich weist die ARD am Schluss des Artikels unter der Überschrift "Gebührenbefreite Zweitgeräte" darauf hin, dass nicht alle Zweitgeräte gebührenbefreit sind. Aber so weit liest ja hoffentlich keiner mehr, wird man sich bei der ARD gedacht haben. Diese Art der propagandistischen Information des Rundfunkgebührenzahlers ist kein Einzelfall. Der NDR behauptet zum Thema Internet-PC steif und fest: "Ein Unternehmen, ein Gewerbetrieb oder ein Selbständiger kann für bereitgehaltene Internet-PCs also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden." Eine Mehrfachbelastung ist auch hier ausgeschlossen. Hinzu kommen tiefe Griffe in die Propaganda-Trickkiste: Fernsehverweigerer werden in die Nähe religiöser Fundamentalisten gerückt, rechtliche Schritte gegen die Gebühr totgeschwiegen. Anscheinend haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten immer noch nicht begriffen, dass ein Textmedium wie das Internet wesentlich mehr Sorgfalt bei Information und PR-Arbeit erfordert als Medien, bei denen die Aufnahme von Informationen zeitgleich mit ihrer Verbreitung erfolgt und die Rezipienten sich durch musikalische Untermalung und laufende Bilder manipulieren lassen. Zudem ist die Vielfalt an Wissen und Meinungen im Internet zu groß, als dass man sich mit Propagandatricks durchwurschteln könnte. Damit beweisen die Anstalten selbst, dass die Internet-Berieselung mit Rundfunk im Sinne der Meinungsfreiheit vollkommen überflüssig ist. Der Meinungsfreiheit zu dienen ist aber gerade die Existenzgrundlage der Rundfunkgebühr. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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