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13:32 Montag, 03. April 2006
Letzten Freitag hat die Vorsitzende der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) Petra Marwitz im Namen dreier Selbständiger Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs und Handys eingelegt. Bis heute findet sich bei den Onlineauftritten von ARD und ZDF keine Meldung dazu.
Das ist aus drei Gründen erstaunlich: Erstens haben so ziemlich alle Zeitungen mindestens in ihrem Onlineauftritt darüber berichtet. Der Vorgang scheint also von den führenden Meinungsträgern als berichtenswert eingestuft zu werden.
Zweitens betrifft die Verfassungsbeschwerde mit der Rundfunkgebühr ein Thema, das die ureigenen Interessen der Sender berührt. Drittens ist die Verfassungsbeschwerde durchaus angreifbar. Eigentlich können Privatpersonen erst vors Verfassungsgericht ziehen, wenn sie die Instanzen durchschritten haben. In diesem Fall haben die Kläger noch nicht mal einen Gebührenbescheid bekommen, weil internetfähige PCs bis Ende 2006 von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. Der Verdacht liegt also nahe, dass da jemand ohne Erfolgsaussichten Schaum schlägt. Der Auftrag zur Grundversorgung gilt aber anscheinend nach Meinung der öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin nur für Radio- und Fernsehen. Im Web ist totschweigen erlaubt. Seltsam nur, dass trotzdem fürs Web Gebühren erhoben werden sollen. Quelle: http://www.ard.de
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