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09:29 Donnerstag, 23. März 2006
Nachdem ein Modellversuch, der vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2006 die Rechte der Bürger Mittelfrankens einschränkt und ihnen das Widerspruchsverfahren verwehrt, offenbar noch nicht die von der Bayerischen Staatsregierung erwünschten Ergebnisse zeigt, will diese Ihren "Modellversuch" auf Kosten der Betroffenen offenbar um ein weiteres Jahr verlängern.
Die Praxis sieht aktuell so aus, dass der Betroffene gegen behördliche Entscheide (sogar die Beitragsbescheide für die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK sind betroffen) keinen Widerspruch einlegen kann, sondern sofort gegen diesen Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach erheben muss - und somit ein erheblich höheres Kostenrisiko trägt. Trotzdem hat die Zahl der Klagen bis zu 400 Prozent zugenommen.
Warum gerade der Bezirk Mittelfranken für den "Modellversuch" ausgesucht wurde ist offensichtlich: Auch wenn die offizielle Begründung lautet, dass das durch den Wegfall der Asylverfahren Kapazitäten am Verwaltungsgericht frei geworden seien, so ist dennoch jedem Betroffenen klar, dass die Region um Nürnberg als aufstrebende Konkurrenz zum Grossraum München von dort mit Argusaugen betrachtet wird. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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