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17:12 Sonntag, 19. März 2006
Die Rechte an den Bundesliga-Übertragungen sind ja bekanntlich futsch (Boo hier). Zwar hatte Premiere mehr Geld geboten, aber das Kleingedruckte im Vertrag war nicht im Sinne des Geschäftspartners. Ein ähnliches Fiasko droht jetzt wieder - auf Kundenseite...
Nach dem (noch nicht rechtskräftigem) Urteil des LG München I sind einige Klauseln aus den AGBs von Premiere unwirksam. Wie z.B. die Möglichkeit, Leistungen und Presie beliebig zu ändern. Fällt also das große Zugpferd "Bundesliga live" weg, muß Premiere seinen Kunden ein Kündigungsrecht zugestehen - auch bei noch laufenden Verträgen!
Somit dürfte der nächste Kundenschwund bei Premiere bald beginnen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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