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14:35 Donnerstag, 02. März 2006
Schluss mit lustig: sorglos-ketzerische emails, meinungsrevolutionäre Foren und Beiträge, verräterische Spuren im Netz oder allzu leichtfertig ins Handy getrötet - "Ich bin Bin Laden". Die Bundesverfassungsrichter haben heute einstimmig den Fahndungs-"Spielraum" erweitert. Handy- und Computerdaten können bei geringsten strafrechtlichen Verdachtsmomenten beschlagnahmt werden.
Damit reicht den Fahndern schon ein Pille-Palle-Anfangs-Verdacht, um die Beschlagnahmung entsprechender Daten zu veranlassen.. Das dürfte sich auch gegen Schreiberlinge-Wichte und Sentinels richten und nicht nur gegen öffentlichkeitswirksame ?Geheimnisverräter? wie CICERO. Das Fernmeldegeheimnis sanktioniert solche Zugriffe nur bei einem Verdacht auf schwere Straftaten.
Mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun die Frage in die Diskussion kommen, ob die Grundbedingung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten überhaupt mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen ist. Hab´ keine Zeit und Nerv´, das Thema konterrevolutionär auszubauen, bin schon auf der Flucht!!! Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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