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17:02 Montag, 06. Februar 2006
Ab 1.1.2007 wird bekanntlich alles rundfunkpflichtig, was von öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern an technischen Geräten besendet wird: PCs und Handys z.B. Es gibt aber keinen Grund zur Beunruhigung. Laut GEZ ist niemand betroffen bis auf ein paar religiöse Spinner.
Eckhard Ohliger ist Leiter für Recht und Personal bei der GEZ und stand Spiegel Online zur Einbeziehung der 'neuartigen Rundfunkempfangsgeräte' Rede und Antwort. Herausgekommen ist das übliche Tricksen, Fälschen und Verschleiern, dessen sich öffentlich-rechtliche Anstalten und Politiker in Sachen Rundfunkgebühr bedienen.
Zitat Ohliger: "... da aber über 98 Prozent der privaten Haushalte über einen Fernseher verfügen, fallen die Mobiltelefone unter die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte." 98 Prozent ist die Standardglaubensgrundsatz bei den Öffentlich-Rechtlichen. Da sich Ohliger später sogar auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes beruft, muss er die Wahrheit kennen. Das Statistische Bundesamt hat für 1998 einen Fernseher-Anteil bei privaten Haushalten von 95,8 % ermittelt, 2003 waren es nur noch 94,4. Zwei Millionen Haushalte haben keinen Fernseher mehr und bei den Öffentlichen-Rechtlichen hat's niemand gemerkt. Halt doch, Sie wissen sogar, warum die Leute keinen Fernseher haben. Schuld ist nicht das grauenhafte Programm, sondern religiöser Fanatismus: "Es gibt also nur einen sehr kleinen Kreis von Haushalten, die kein Fernsehen nutzen, zum Beispiel aus religiösen Gründen." Wie weit die GEZ als Gebührenvertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Verunstalter Einblick in die Realität hat, zeigt auch das nächste Ohliger-Zitat: "Alle neuartigen Geräte sind immer dann gebührenfrei, wenn es zumindest ein entsprechendes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät gibt. Das ist ja auch der Regelfall in den Betrieben." Internet-PCs werden als Fernseher eingestuft. Folglich sind Fernsehgeräte ein Regelfall in den Betrieben. Kein Wunder, dass es mit Deutschland bergab geht, wenn da nur Fernsehen gekuckt wird, statt zu malochen. Zusammengefasst: Die Rundfunkgebühr auf Internet-PCs und Handys ist völlig harmlos. Ohliger: "Es ist ja eine theoretische Gebührenpflicht, die nur unter ganz bestimmten Umständen greift. Für den normalen Anwender spielt das eigentlich keine Rolle." Da haben wir ja noch mal Glück gehabt. Es trifft nur die ganzen Unnormalen. Also zahlt der Selbständige mit Fernseher im Haus, PC im Arbeitszimmer und PC im Geschäft nur zwei zusätzliche Fernsehgebühren. Der Azubi, der bei seinen Eltern wohnt und intelligenterweise keinen Fernseher in seinem Zimmer, aber einen PC oder ein schickes neues Handy hat, zahlt auch nur einmal Fernsehgebühren. Und sollte sich irgend jemand den 2 Millionen fernsehlosen Haushalten anschließen wollen und seinen Fernseher rausschmeißen, kein Problem, die Öffentlich-Rechtlichen kassieren trotzdem, aber nur wenig, eigentlich überhaupt nichts und wenn, dann nur aus religiösen Gründen. Man kann zwar ab 2007 weiterhin aus der Kirche austreten, aber aus der Gemeinschaft der Rundfunkgläubigen gibt es kein Austreten mehr. Das zeigt, wer hier die wahre Religion vertritt. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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