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17:43 Montag, 30. Januar 2006
"Wer zu Späth kommt, den bestraft das Leben." Dieses uncharmante Sprichwort könnte sich für Jenoptik-Aktionäre jetzt schlimmer bewahrheiten, als je anzunehmen war. Schuld daran ist die Vergangenheit, die Jenoptik jetzt einholt - und die Ignoranz des Vorstands.
Eigentlich ist das Ganze ja eine rein juristische Geschichte. Und die Käger sind genau genommen nicht viel anders als anderweitige Abmahnunwesen einzuordnen. Allerdings gewinnt das Ganze eine ungeahnte Würze durch den Gegnern der (anstehenden) Mega-Klage-Welle: angeblich DAS ostdeutsche Vorzeigeunternehmen schlechthin.
Die Story für Laien in Kürze: Jenoptik übernahm vor vielen Jahren die DEWB zu 99%. Für die außenstehenden Aktien bestand ein Abfindungsangebot zu 26,51 Euro, für das noch eine gerichtliche Überprüfung lief. Während der Neuer-Markt-Euphorie interessierte sich dafür allerdings kaum noch jemand, da der DEWB-Kurs in der Spitze auf über 70 Euro schoss. Dann beginn Jenoptik aber einen schweren Fehler: man weitete während des Börsenhypes die DEWB-Aktionärsbasis durch Verkäufe über die Börse stark aus (und machte so riesige Gewinne), jedoch ohne die abfindungsberechtigten "Alt-Aktien" von den "neuen" Aktien aus dem Jenoptik-Bestand durch eine eigene Wertpapierkennnummer unterscheidbar zu machen. Nachdem der DEWB-Kurs im Tief auf unter 2 Euro abgesackt ist, weil die Firma bzw. deren Portfolio "den Bach runterging", entstand die kuriose Situation, dass - laut einem Gerichtsurteil des OLG Jena - alle (!) heutigen Kleinaktionäre Jenoptik zur Kasse bitten können. Und zwar auf einen Betrag von inklusive etwa 39 Euro je Aktie. Da der Streubesitz von DEWB bei 34,3% der insgesamt 15,2 Mio. Aktien liegt, von denen rund 10% der Pensionskasse zuzurechnen sind, drohte die Andienung von runc 3,8 Mio. Aktien. Und damit im "Worst Case" die Zahlung von fast 150 Mio. Euro! Vor diesem Super-GAU steht nur noch die Hoffnung auf ein positives Urteil seitens des BGH; bei dem hat Jenoptik nämlich Revision eingelegt. Ein dummer Fehler.... Was würdet ihr tun, wenn ein solches Damoklesschwert über eurem Kopf schwebt? - das Risiko einzugrenzen versuchen, schätze ich. In diesem Fall wäre dies ganz einfach gewesen: Schließlich hätte Jenoptik über die Börse einfach so viele DEWB-Aktien wie möglich bei Kursen von 2, 3, 4, oder 5 Euro aufkaufen können, und damit pro gekaufter Aktie das eigene Risiko um 35 Euro reduziert. Sagen wir, man hätte so die Hälfte der ausstehenden Stücke gekriegt - bleiben noch 1,9 Mio. Aktien. Von denen liegen sicher ein paar bei Anlegern, die das ganze gar nicht mitgekriegt haben; sagen wir mal, ein Drittel. Bleiben also rund 1,25 Mio. Aktien, bei denen man die 39 Euro verlangt werden. Denjenigen Anlegern, die ihre Aktien andienen, hätte man vielleicht noch ein Vergleichsangebot machen können - für 20 Euro wären die meisten sicher zufrieden gewesen. Macht in Summe rund 30 Mio. Euro, die der dumme Fehler kostet. ... wird durch noch größere Dummheit zum Existenz-Risiko Was aber machte Jenoptik? - erstmal nichts. Und schlimmer noch: man lehnte die Ansprüche der andienenden Aktionäre mit einem Standard-Schreiben ab. Wie HansMeise aus gut informierten Kreisen zugetragen wurde, warteten die Andiener nur den Eingang dieses Schreibens ab und verkauften dann sofort die Aktien wieder. Denn jetzt können sie Jenoptik einfach irgendwann auf Schadenersatz verklagen.... Die Krux der Sache: Dieselben Aktien konnten damit über die Börse von einem anderen Anleger erneut gekauft und angedient werden. Und so ergab es sich, dass jetzt sogar selbst der "Worst Case" noch übertroffen wurde: Angedient wurden nämlich insgesamt 5,9 Mio. Aktien - also mehr als das Anderthalbfache des "Worst Case" Szenarios. Nun droht sogar ein Gesamtschaden von bis zu 230 Mio. Euro - und das wäre für Jenoptik wohl das Todesurteil! Fazit: Wer zu Späth kommt.... Jetzt kann Jenoptik eigentlich nur noch hoffen und beten, dass beim BGH der Würfel auf die richtige Seite fällt. Wobei das juristisch interessant wäre, es würde nämlich den gesamten Abfindungsrecht-Bereich umstürzen. Aber vielleicht hilft es ja, dass ein gewisser Lothar S. gute politische Kontakte hat? Dem Vernehmen nach versucht man jedenfalls, mit Blick auf drohende Arbeitsplatzverluste über die politische Schiene eine Lösung zu finden. Zumal 15% an Jenoptik noch dem Freistaat Thüringen gehören. Ich fürchte jedoch, dass es für solche Spielchen etwas spät(h) ist. Denn ob der BGH sooo leicht beeinflussbar ist, wage ich schwer zu bezweifeln. Es darf gewettet werden, ob Jenoptik diesen "heimlichen Skandal" lebendig übersteht.... oder vom Leben bestraft wird. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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