|
|
|
| Erste Seite | Die Idee | Boo melden | Ruhmeshalle | Kommentare | ||
|
Menü
Erste SeiteDie Idee Boo melden Ruhmeshalle Kommentare Newsfeed Forum DCT Archiv Kontakt Galerien
InsiderBoo Final Booshaft Baron eCards Intern Echo Kolumne Presse Bootanischer Garten Login
RegistrierenPasswort vergessen ![]() ![]() ![]() ![]() Blogliste
LanuDon Alphonso Che Hal Faber Pud Girl Strappato Sven Scholz Jens Scholz Thomas Knüwer Dr. Dean Spreeblick Lumma Wirres Markus Grill Sethos Bloghoster
Twoday.netBlogg.de Blogger.de |
08:08 Dienstag, 24. Januar 2006
Heute läuft die Frist aus, zu der man noch Entschädigung für Verluste aus Intershop-Aktien geltend machen kann.
Am 5. Dezember hatte man sich geeinigt:
"Anspruchsberechtigt ist jeder, der - zwischen dem 2. August 2000 und 2. Januar 2001 Aktien der Intershop Communications AG am Neuen Markt ODER - zwischen dem 29. September 2000 und 2. Januar 2001 sog. ADS an der NASDAQ erworben hat, UND - dem daraus ein Verlust erwachsen ist." heißt es so schön in der Intershop Pressemitteilung. Intershop wurde zur Last gelegt, falsche (vulgo unrichtige) Angaben zur Finanzentwicklung gemacht zu haben. Natürlich ist das Schuldeingeständnis. Jaja. Ob falsche Angaben das gleiche sind wie immer zum Quartalsende die Gehälter ein paar Tage zu sprät auszahlen, damit sie in der Bilanz noch als Cash auftauchen? Welcome back to DCT, intershop! Boooo!!!! Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
![]() Suche
Ältere Artikel
|
||||
|
Sämtliche Logos und eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer. Für den Inhalt der gemeldeten Nachrichten, der Kommentare und der gesetzten Links, ist der Initiator des betreffenden Beitrages verantwortlich. |
||||||