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eBay eBay hat Angst vorm BGH und möchte, dass das BGB nur für andere gilt
BOO eBay von ZaphodB

04:08 Mittwoch, 06. Oktober 2004

Eine der grundlegenden Errungenschaften aller zivilisierten Staaten ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Das hat nicht etwa der Bundespräsi von sich gegeben, sondern mein Anwaltsfreund heute nachmittag beim Caffé Macchiato. Theoretisches Juristengewäsch, das nur Banalitäten gehoben verpackt, dachte ich. Aber nur, bis ich heute die unten stehende Meldung las.
Ebay möchte nämlich, dass der o.g. zivilisierte Satz nicht gilt. Kluge Käufer sind nämlich auf den Trichter gekommen, dass für Ibäh-Geschäfte das Fernabsatzgesetz gilt, sobald der vielgelobte "Powerseller" (die NE-Variante der Ich-AG) ins Geschäft kommt. Der ist nämlich gewerblicher Dealer, droht der BGH bald zu sagen.

Da baut das kluge Unternehmen schon mal vor und klopft jammernd beim Gesetzgeber an. Denn das zweiwöchige Widerrufsrecht für solche elektronischen Haustürgeschäfte von Gewerbsdealern könnte das schöne IBäh-Geschäft von 4 G€ p.a. kaputt machen. Das sagt IBäh natürlich nicht offen, sondern versteckt sich hinter den "hohen Hürden für Kleinunternehmer"; die Armen.





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