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14:31 Montag, 20. September 2004
So kennen, so lieben ihn alle: Sympathieträger FvG, dem je schon die Herzen zuflogen wie kaum einem Zweiten, hat im Fall Syndicus sein Schweigen gebrochen und überzeugt abermals durch scharfe Analytik und schneidend präzise Rechtsauslegung.
Was die Justiz dem Syndicus – nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Aktivist der organisierten Kriminalität – bislang antat, erinnert FvG, den Aufrechten, "fatal an die Methoden in Guantanamo Bay".
Wie? Wurde BS verprügelt? Setzt man ihn dem Schlafentzug aus? Macht man Hunde auf ihn aufmerksam, die erkennbar nicht nur spielen wollen? Muß er widerliches Essen fressen und das daraufhin Erbrochene gleich wieder reinspachteln? Wird er gezwungen, stundenlang in der prallen Sonne und tagelang in schmerzhaften Körperhaltungen auszuharren? Mußte er dem Wachpersonal die Frau ersetzen? Das zwar nicht, doch der Skandal ist keineswegs geringer. Die Menschenrechts-Schwerstverletzung hat einen Namen, und der ist Kontaktsperre. Selbst nach den Äonen von 23 Stunden habe man, so FvG, den BS nicht "mit seinem Kollegen, dem Strafverteidiger oder der Verlobten reden" lassen. Da FvG das Wort "Haftprüfung" nicht erwähnt, ist davon auszugehen, daß die noch nicht stattgefunden hat, denn da muß der Verteidiger dabei sein. Was nun aber diverse Spezeln betrifft, so ist es gerade Sinn und Zweck der Untersuchungshaft, den Häftling an den Dingen zu hindern, zu denen es ihn nun drängt: Beweise vernichten, Absprachen mit Beteiligten treffen, auf Zeugen einwirken. Man nennt es Verdunkelung. Daher sind Family & Friends fernzuhalten, die nun gerne die helfende Hand reichten, denn anders könnte man sich die U-Haft gleich schenken, wenn anstelle des Inhaftierten andere Personen die Dinge draußen regeln. Es ist also ein normaler Vorgang und nicht "Guantanamo". Häßlichen, unsachlichen Bemerkungen wie "Genau dahin gehören die aber" trete ich hiermit vorsorglich entgegen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Steuergelder sparend ... (owen_meany)
... würde ich nicht die Methode "Guantanamo" empfehlen, sondern Wilder Westen. Hier wurde zuerst gehängt, dann gefragt. Und jeden, der sein Maul aufrss, den hängte man gleich daneben.
Bei den beiden sauberen und ehrenwerten Herren in Ihren schwarzen Roben fragt man sich zurecht, was hier eigentlich Recht ist. Aber Recht bekommen und Recht haben ist letztlich nicht dasselbe.
Re: Steuergelder sparend ... (che2001)
Nach der Einführung des Henry-Gewehrs hat man sich im Wildem Westen auch nicht mehr aufs Hängen verlassen, sondern hatte dann eine schnellere Methode :-)
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (noergler)
Die Clicks gehen gerade zügig nach oben. Ob ich durch das G-Wort in den NSA-Scanner geraten bin? Das muß ich mal klarstellen.
Hi, friends, there is nothing encrypted. No hidden messages to Osama contended! I schwör!
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (hockeystick)
schon wieder falsch!
(contended bedeutet nicht das, was Du hier sagen willst) :-) *noergel*
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (medvech)
Findest Du, dass Noerglers Kommentare umstrittene Inhalte enthalten? hhm ;-)
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (noergler)
Niemand hat die Absicht, in Kommentaren umstrittene Inhalte zu posten ;-)
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (noergler)
Oops, "I schwör" ist ja auch kein richtiges Englisch.
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (oas)
Fluchen und beten geschieht immer in der ersterlernten Sprache.
my 2 cent (des rohde ölend)
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (Pathologe)
Contained heißt es, nicht contended.
Außerdem hätte man auch richtiger schreiben können: Attention, this article may contain nuts! I swear! (Wobei Honestly! umgangssprachlicher wäre.) Endlich mal den Nörgler angenörgelt!
Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (noergler)
"Up the bottom, down the hatch!"
inglisch for starters (INFORMANTIXX)
If you would not be brave. i will bring you round the corner ........
;-()
GvG jetzt gegen Heise (slowburn)
Günni schickt eine Abmahnung an den Heise Verlag, Details http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=6490639&forum_id=64865"> hier nachzulesen [www.heise.de].
Re: GvG jetzt gegen Heise (noergler)
Danke für den Link! Erst so bin ich eben auf den Heise-Thread und den zugrundeliegenden Faber-Beitrag gestoßen. Was ich auch nicht wußte, war, daß FvG früher mal anders hieß. Das glaubt man alles gar nicht.
Re: GvG jetzt gegen Heise (hockeystick)
Ich auch nicht. Der entsprechende Wikipedia-Eintrag zu FvG und der Gravenreuth-Report (nur noch im google cache) klärt einen auf, dass er diesen Namen auf namensrechtlich einwandfreie Weise angenommen hat.
Der Geburtsname seiner Mutter war Freifrau v. G.. Als sein Vater, Herr Dörr sen., diese geschwängert hatte, wurde kurzfristig eine Nothochzeit anberaumt, in deren Rahmen seine Mutter in Frau Dörr umbenannt wurde, wie es seine Ordnung hat. So kam er denn auch als der kleine Herr Dörr jun. zur Welt. Erst sein Jurastudium brachte ihn dann auf die Idee, sich einen klangvolleren Namen zuzulegen. Hier das entsprechende Zitat aus der mittlerweile gelöschten Gravenreuth-FAQ: Den Publikationen der Vereinigung des Adels in Bayern e.V. (VAB) ist zu entnehmen, dass Gravenreuths Mutter, die Kunstmalerin "Hertha Freifrau von Gravenreuth", tatsächlich dem gleichnamigen oberfränkischen Uradel entstammt, der sich bis 1180 zurückverfolgen läßt (der "Freiherr" entspricht dem Baron und steht unter dem Grafen). Am 8.1.1948 heiratet sie den Dipl.-Forstwirt Ernst Ludwig Dörr. Nach dem Adelsrecht verliert sie durch diese Heirat die Adelszugehörigkeit, denn der Adel wird nur im Mannesstamm an eheliche Kinder beiderlei Geschlechts vererbt. Durch Heirat einer adeligen Frau mit einem nichtadeligen Mann verliert erstere die Zugehörigkeit zum Adel, unabhängig davon, welchen Namen sie nach der Eheschließung führt. Nimmt der nichtadelige Ehemann mit der Eheschließung den adeligen Namen seiner Frau an, erwirbt er damit nicht die Zugehörigkeit zum Adel. Auch die gemeinsamen Kinder gelten nicht als adelig, selbst wenn sie den Adelsnamen der Mutter führen. Eine Scheidung läßt den Adel der Frau nicht wieder aufleben. Vor vierhundert Jahren hätte solch eine Geschichte noch zu Minnegesang inspirieren können: eine Adelige gibt ihren Stand auf um in wahrer Liebe einen Bürgerlichen zu heiraten. Aber 1948 hat die Geschichte nur zur Folge, dass Gravenreuths Mutter den Familiennamen ihres Gatten annimmt und Gravenreuth sechs Monate später unter dem Namen "Günter Werner Dörr" zur Welt kommt. Erst 1980 - Gravenreuth hat gerade sein Jura-Studium abgeschlossen - besinnt sich die Familie auf ihr formaljuristisches Recht, den Adelsnamen zu führen, auch wenn man nach Adelsrecht unwiderruflich vom Adel ausgeschlossen bleibt. Seit dem 24.6.1980 nennt sich die Mutter wieder "Hertha Frfr. von Gravenreuth", der Vater nun "Ernst Ludwig Dörr-Frhr von Gravenreuth". FvG nennt sich "Günter Werner Frhr von Gravenreuth", seine zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratete Schwester wird zur Freifrau. Natürlich werden sie durch die Namensänderung nicht mehr adelig aus Sicht des Adelsvereins. Die Standardnachschlagewerke "Genealogisches Handbuch des Adels, Freiherrliche Häuser A Band XII, Limburg 1980, Seite132f" und "Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band IV, Limburg 1978, Seite 242" führen nur die Mutter auf, nicht aber den Rest der Familie. Dasselbe gilt für die Vereinigung des Adels in Bayern, die die Mutter Gravenreuths in der Stammreihe der von Gravenreuths führt (S. 325ff), den Ehemann und die Kinder (gemäß kostenpflichtiger Selbstauskunft der Gravenreuths) aber im Anhang unter "Weitere Namensträger" (S. 954f) - früher bezeichnete der Adel diese Art der Auflistung nicht adeliger Namensträger abschätzig als "unter dem Strich". Fazit: Gravenreuth ist nicht adelig, führt seinen Namen aber rechtmäßig.
Kleine Berichti .. äh, Ergänzung (noergler)
Jetzt wissen wir es ganz genau, aber noch nicht genau genug.
Was der ausführlichen Darstellung fehlt, ist der Verweis auf Artikel 109 der Weimarer Verfassung, die den Adel abgeschafft hat. Jenseits des "Adels"vereins- und Mannesstamms-Gesummses bedeutet dies, daß sowas wie "Freiherr" etc. ab da immer nur Namensbestandteil und in keinem Fall Adelsprädikat ist. Auch der "oberfränkische Uradel" war Adel exakt bis zum 11. August 1919. Daher ist es unerheblich, ob nach Aufassung des bayr. Faschings- und Operettenadelsvereins unser FvG ein richtiger oder unrichtiger Adeliger ist.
Re: Kleine Berichti .. äh, Ergänzung (hockeystick)
Das ist juristisch und aus unserer gemeinsamen (wie ich annehmen darf) bürgerlichen Sicht so, nicht jedoch aus der Sicht der 'Adeligen' oberhalb des Strichs. Ulkig finde ich ja gerade, dass FvG alles tut, um zum genannten Faschingsverein dazuzugehören (inklusive kostenpflichtiger Selbstauskunft), dieser ihn jedoch - entsprechend der Satzung des Vereins - den Zutritt verwehrt. Das hat irgendwie was tragikomisches.
Btw: Der Bestseller "Manieren", den ich mit großem Vergnügen gelesen habe, gibt zur Rolle des Adels in unserer heutigen Gesellschaft interessante Einblicke. Nein, ich beziehe keine Provision.
Re: Kleine Berichti .. äh, Ergänzung (noergler)
@ "dass FvG alles tut, um ... dazuzugehören"
Das scheint mir jetzt plausibel, was Du da sagst, aber dann hätte ich den FvG überschätzt. Ich habe das bislang so verstanden, daß er lediglich aus Gründen der Öffentlichkeitswirkung den "Fr." sich zulegte. Na, wie auch immer.
Re: GvG jetzt gegen Heise (solipsist)
"Chapeau!" für Heise.
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Re: Freiherr von Gravenreuth: Ritterlich fechten gegen 'Guantanamo' (Ossian)
Da schmilzt sie dahin, die Spitze des Eisberges.
Unser Urheberrecht hat es ermöglicht, dass Juristen wie RA Syndikus und sein Kollege jahrelang von der (lokalen) Justiz gedeckt massenhaft Seitenbetreiber und Netznutzer mit kostenbewehrten Unterlassungserklärungen zugedeckt haben und damit enorme Summen verdient haben. Der Jubel über die Verhaftung von Syndikus innerhalb der Netzgemeinde und darüber hinaus ist deutlich nachzuvollziehen. Schwer zu denken gibt jedoch, dass lediglich die Aktionen eines erbosten Hackers zur Aufdeckung der Aktivitäten von Syndikus geführt haben und ansonsten die äußerst zwielichtigen Tätigkeiten von Syndikus und Co. von großen Amtsgerichten gedeckt munter weitergelaufen wären. Beruhigend zu lesen, dass sich nun die Staatsanwaltschaft Thüringen und nicht etwa die gut durchorganisierte und alten Traditionen verpflichtete Münchener Juristenszene um diesen Fall kümmern darf…. Es wäre ist zu erwarten, dass die betroffene Kanzelei große Nähe und wohl auch wirtschaftliche Kontakte zur Münchener CSU, zu juristischen Verbänden und zu studentischen Verbindungen hat, was den üblichen bayerischen Beigeschmack erzeugen würde. Aber: Wie immer bei Amigos führt die gegenseitige, fast perfekte Deckung zu einem unter Kriminellen bekannten Phänomen: Sie fühlen sich unter sich, unangreifbar und völlig sicher. Nur dieses Gefühl der sprichwörtlichen Rechtslosigkeit und Rechtsfreiheit erklärt die von aussen gesehen unglaubliche Dreistigkeit und Dummheit der Beteiligten, die dann letztlich in solchen unfassbaren Skandalen mündet. Und auch wie immer: Einer wird den Syndenbock spielen, der Rest, auch der am nächsten Schreibtisch sitzende, wird nach einer kurzen Karenzzeit wieder wie gehabt weitermachen. Weil nach der Schlagzeile keiner tiefer schauen will in diesen Sumpf. Und die Spitze des Eisberges? Die wird wieder zuwachsen, war ja nur a Stückerl…. |
Mir nach!
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