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17:17 Freitag, 30. Juli 2004
Da kriegt man doch richtigen juristischen Nachhilfeunterricht aus dem betulichen Hamburger Abendblatt, und ich muss dafür nicht einmal meinen Anwaltsfreund zum Latte Macchiato einladen. Also: selbst wenn keine "Fluchgefahr" mehr vorliegt (und auch daran zweifeln ja diverse Spatzen auf den Dächern des Holstenglacis), dann muss Alexander F. wohl weiter eine Zelle hüten. Warum?
Nicht nur er hat trickige Anwälte. Die eben solchen von Ex-Energis haben nämlich schon erfolgreich (zivilrechtlich) 30 M€ von Falk eingeklagt und wollen noch über 600 weitere. Um so wissen, wie viel noch so da ist, muss Sascha also den Finger heben, sprich - eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das wollte er nicht, also ward es eine kleine Beugehaft unter Az. 29b M5411/04 verhängt und vom Landgericht bestätigt. Also würde er gleich wieder am U-Haft-Ausgang festgenommen. Und das Landgericht hat auch schon (zivilrechtlich) festgestellt, dass hier ein kleiner Betrug an Energis begangen wurde.
Und die Moral: wenn Du erfolgreich 600 Mio abzocken willst, brauchst Du nicht nur viele teure Strafverteidiger, sondern solltest auch viele gute Zivilanwälte haben. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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