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TC Unterhaltungselektronik Samba-Fee: Pyrrhus-Siege vor Gericht?
BOO TC Unterhaltungselektronik von noergler

18:53 Donnerstag, 10. Juni 2004

Am 24. Juni ist letzte Instanz. Da verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) den Zoff zwischen RTL und der TC Unterhaltungselektronik AG. Im nunmehr sechsten Jahr geht es darum, ob die Samba-Fee die "Fernsehfee", ein TV-Zusatzgerät zur Werbeunterdrückung, verkaufen darf.
Lustigsein mit RTL-Anwälten
Das vorausgegangene OLG-Urteil hatte die an Abwegigkeit schwer zu toppenden Scheinargumente der RTL-Anwälte krachend demontiert, teilweise sogar durch den Kakao gezogen. Aus dem Urteilstext: "Die Antragstellerin (RTL) hat auch keinen 'moralischen' Anspruch darauf, dass etwa die Zuschauer, wenn sie schon kostenfrei den redaktionellen Teil ihres Programms sehen, dann auch die Werbung über sich ergehen lassen müssten." Gemessen am juristischen Sprachduktus, wie er auf OLG-Level üblich ist, darf das als grelle Satire gewertet werden.
Die besten Witze liefern allerdings die RTL-Anwälte selber, die schon mal ausführen, das RTL-TV-Programm sei eine Datenbank und der Werbeblocker eine nicht genehmigte Bildbearbeitung.

OLG: Auch für Privatsender gibt es keinen Privat-Kommunismus
Das Oberlandesgericht Frankfurt zersägt in dem sehr lesenswerten Urteil den RTL-Blödsinn mit einer Ausführlichkeit und Präzision, wie wir das von einem OLG auch erwarten dürfen. Das Gericht erklärt, dass

  • ein Wettbewerbsverstoß nicht vorliegt, da TCU nicht im Wettbewerb mit RTL steht.
  • ein Urheberrechtsverstoß nicht vorliegt, da Urheberrechtsfragen gar nicht berührt sind.
  • die RTL-Anspruchshaltung, sich per Gerichtsurteil aus der Marktwirtschaft auszuklinken, keinen Erfolg haben kann.
  • die Belästigung des Zuschauers durch die Reklamefritzen nicht den Schutz des Grundgesetzes genießt.


    Nörglers Drohung: Wer meine Boos nicht liest, wird verklagt!
    Vor dem BGH beharrt RTL auf dem Urheberrechtskäse und sieht durch den Werbeblocker den Programmablauf gestört. Wenn die RTL-Argumentation richtig wäre, beginge jeder Zuschauer einen Rechtsverstoß, der irgendeine Sendung nicht zu Ende oder überhaupt nicht sieht. Dann wären auch alle die belangbar, die etwa diesen Boo nicht oder nur teilweise lesen.

    Richard Wagners Sarg-Rotation
    RTL soll sogar den Mix aus Werbung und sonstigem Programm nunmehr als Gesamtkunstwerk (!) bezeichnet haben, was im Bereich des Verstiegenen und Abstrusen neue Maßstäbe setzt.
    Wie wir alle wissen, ist der Begriff des Gesamtkunstwerkes von Richard Wagner uns hinterbracht, der seine Opernmusik, das Libretto, das Bühnenbild und den Bayreuther Bau als Gesamtkunstwerk verstanden wissen wollte. Bis heute wird darüber gestritten, ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist. Dass dieser Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wenn Kübelböck-Kakerlaken und Werbeblöcke alternieren, stelle ich hier mal unstreitig.

    Fernsehfee: Bedingt marktfähig
    Aber wo ist der Boo? Warum schicke ich meine Rechnung an Frau Bauersachs nun doch nicht ab?
    Weil das Gericht sich mit einer Frage beschäftigt, mit der es sich nach den sonstigen Ausführungen nicht mehr zu beschäftigen bräuchte: der Frage nämlich, ob der Werbeblocker den von RTL behaupteten Schaden überhaupt anrichten kann. Das Gericht kommt unter Aufbietung starker Argumente zu dem Schluß, dass das TCU-Produkt der Werbung nicht schaden wird, da mit einer größeren Kundenresonanz nicht zu rechnen ist. Hoffen wir, dass ein Unternehmen, das nach eigenem Bekunden hier (Kommentar zum Boo TC-Unterhaltungselektronik am 9.6.) nach längerer Prüfung sich zu einer Beteiligung an TCU entschlossen hat, solche Argumente in die Prüfung einbezog.

    Wenn die Überzeugung des OLG, dass das TCU-Angebot kaum eine marktfähige Offerte darstellt, vom BGH noch mal breitgetreten wird, könnte das unter dem Aspekt der Öffentlichkeitswirkung eine weitere Verbleischwerung sambabeschwingter Fahrgestelle bedeuten.





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    Re: Samba-Fee: Pyrrhus-Siege vor Gericht? (che2001)
    Re: Samba-Fee: Pyrrhus-Siege vor Gericht? (Tomahawk)
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