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ARD Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird von Geheimlogen der Freimaurer finanziert!
BOO ARD von Peter_H

03:04 Sonntag, 16. Mai 2004

Also ich dachte, die Sender finanzieren alle GEZ-Zahler mit den Rundfunkgebühren schon gut genug. Aber nein: Ein Intendant (Fritz Pleitgen vom WDR) soll einen mit 5.000 Euro dotierte Kulturpreis am 22. Mai in München beim diesjährigen "Großlogentag" der Freimaurer überreicht bekommen!
Unter anderem verkündet die dpa: Pleitgen solle damit für "sein herausragendes, grenzüberschreitendes Wirken" für Toleranz, Völkerverständigung und Humanität geehrt werden ... Als Fernseh-Chefredakteur habe er die deutsche Wiedervereinigung "mit seinen unverkennbar brillanten Reportagen" begleitet.

Also bitte! Was bedeutet denn diese Schleimerei? Mag ja sein, dass dieser Herr Intendant vor 25 Jahren mal ein guter Ostreporter war. An etwas Nennenswertes von ihm zur Wiedervereinigung kann ich mich dagegen beim besten Willen nicht erinnern. Aber auch Kohl behauptet ja, zur Wiedervereinigung beigetragen zu haben.

Tolerant ist Pleitgen dagegen nicht im Geringsten, da hat mir vor ein paar Wochen ein WDR-Mitarbeiter genug erzählt. Und seine Selbstbeweihräucherung der letzten Jahre mit "Durch das wilde Kurdistan", wo er nicht nur die Idee der Reise bei der Baikalseetour eines seiner Angestellten (Klaus Bednartz) und den Titel bei Karl May abgeguckt hat, war ja mehr als peinlich: Statt Land und Leuten war dauernd Herr Pleitgen im Bild.

Tatsache ist: Unter Pleitgen ist der WDR, der einstmals Sendungen produzierte, von denen man heute noch spricht (Millionenspiel, Smog, Konsequenz...), zu einem misswirtschaftenden Volksmusiksender verkommen, der mit dem mdr nicht nur buchstabenmäßig fast identisch ist.

Wieso geben diese komischen Freimaurer einem der bestbezahltesten Leute im deutschen Rundfunk 5000 Euro? Haben die zuviel Geld? Hoffen die, damit wieder legalisiert zu werden? Oder gehört Herr Pleitgen selbst einer "Loge" an?

Und: Darf ein öffentlich-rechtlicher Intendant so etwas überhaupt annehmen? Ist das nicht Beamtenbestechung?





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