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17:42 Dienstag, 20. April 2004
Rofl. lol.lol. Ätten, ättendädä! Die *elekom verliert das Recht, diesen Namen für sich zu monopolisieren. In der 3. Instanz nach Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf weist der Bundesgerichtshof nun die KLage der Telekom gegen die 01051 Telecom wegen nicht gegebener Verwechslungsgefahr zurück.
Dazu kommt der gesunde Menschenverstand: Telekom oder Telecom steht für Telekommunikationsdienstleistungen und ist kein Eigennahme an sich. Man kann gespannt sein, was für Auswirkungen dies auf die weitere Namens/Markenschutzhysterie, auch bei *Online, haben wird.
************************************ I. Zivilsenat Verkündet am 27.11.2003 Az: I ZR 79/01 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=78b4dc9e468bb0c947d3c8c78724bbc2&client=3&nr=28907&pos=8&anz=115 Das nächste Mal klamüserst Du das aber bitte selber raus! – Red. Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/
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