|
|
|
| Erste Seite | Die Idee | Boo melden | Ruhmeshalle | Kommentare | ||
|
Menü
Erste SeiteDie Idee Boo melden Ruhmeshalle Kommentare Newsfeed Forum DCT Archiv Kontakt Galerien
InsiderBoo Final Booshaft Baron eCards Intern Echo Kolumne Presse Bootanischer Garten Login
RegistrierenPasswort vergessen ![]() ![]() ![]() ![]() Blogliste
LanuDon Alphonso Che Hal Faber Pud Girl Strappato Sven Scholz Jens Scholz Thomas Knüwer Dr. Dean Spreeblick Lumma Wirres Markus Grill Sethos Bloghoster
Twoday.netBlogg.de Blogger.de |
16:06 Dienstag, 09. März 2004
Freilich bedeutet Ihre Zustimmung zu dieser Regelung nicht, daß Sie sich umfassend Ihrer Rechte entledigen würden. Formulierungen dieser Art haben in Vertragstexten nichts zu suchen. Wer sie dennoch hineinschreibt, hat dafür seine Gründe.
Die sind:
Der Vertrag, den die FAZ den sog. Freien jetzt vorlegte, beinhaltet die Totalentrechtung des freien Mitarbeiters, was lediglich moralisch mies ist, und darum keinen Dr. Soehring tangierte. Was ihn im Interview mit Jensen leicht wuschig machte, war aber das seit dem 1. Juli 2002 geltende Urhebervertragsrecht, das einen gesetzlichen Anspruch der Urheber auf eine angemessene Vergütung vorsieht. Als Jurist weiß S. sehr genau, daß die FAZ den gesetzeswidrigen Vertrag ihren Freien eben darum vorlegt, weil es dieses Gesetz gibt. Der den Freien aufgenötigte Vertrag verstößt darum gegen geltendes Recht, da mit dem Zeilenhonorar für die Printausgabe alle und jegliche Weiternutzung abgegolten sein soll. Im einzelnen sind dies: Sie räumen uns an jedem Ihrer bereits veröffentlichten oder zukünftig zu veröffentlichenden Beiträge neben dem Recht auf Erstveröffentlichung das auschließlich zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den jeweiligen Beitrag auch in sonstigen Publiktionen des Verlags zu veröffentlichen, ihn in jeder Form wiederzugeben und zu verbreiten sowie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder undentgeltlich auf Dritte zu übertragen, womit die Versklavung bereits festgeschrieben wäre. Weil wir jedoch gegen geltendes Recht ankämpfen müssen, sind nunmehr noch Details festzuzurren. Und also sprach Soehring: das Printrecht, das heißt das Recht zur Nutzung, Verbreitung und Verwertung Ihrer Texte oder einzelner Teile davon in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und sonstigen Druckwerken aller Art; das Datenbank- und Archivierungsrecht, das heißt, das Recht, Ihre Texte oder einzelne Teile davon auch digitalisiert auf allen bekannten Speichermedien in eigenen und fremdem Datenbänken zu erfassen, auch mit Hilfe von Software darin zu recherchieren und als Suchergebnis ganz oder teilweise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich in jeder Form, insbesondere in den nachfolgend genannten Nutzungsarten zur Verfügung zu stellen; das Multimediarecht, das heißt, das Recht, Ihre Texte oder einzelne Teile, davon Dritten im Hörfunk, im Fernsehen, PC, PDA (zum Beispiel Palm) oder sonstigen Geräten zur Verfügung zu stellen oder bzw. zu empfangen oder wiederzugeben, unabhängig von der Übertragungstechnik, das heißt insbesondere analoge, digitale oder anderweitige Datenübertragung mit oder ohne Zwischenspeicher, drahtlos (z.B. per Funk oder Satellit) oder mittels Kabel oder sonstigen Datenträgern durch individuellen und/oder gesammelten Abruf (insbesondere Videotext, BTX, Online-Dienste, Internet, Intranet, Extra-Net, Abo-Dienste, e-paper, Push-Dienste, Pull-Dienste, WAP-Handy, UMTS, SMS etc.) einschließlich des Rechts zur auch audiovisuellen Speicherung, Herstellung und Nutzung, Verbreitung und/oder Wiedergabe Ihrer Texte oder einzelnen Texte davon auf Datenträgern wie CD-ROM, CD-I, Minidisk und anderen CD-Versionen, Kassetten, DAT, Disketten, Festplatten uns Arbeitsspeichern Wie die vorstehende Textierung verdeutlicht, ist die bedauernswerte Kreatur "Dr. Soehring" völlig durchgeknallt. Gleichwohl war mein Praktikant Jens C. Jensen von seinem Interviewwunsch nicht abzubringen. Auszug aus dem Interview: J: Verträge sind üblicherweise zum beiderseitigen Vorteil. Welchen Vorteil hat der freie Mitarbeiter der FAZ von diesem Vertrag? S: Der Vorteil ist, dass man FAZ-Mitarbeiter ist. [...] Was wollen Sie überhaupt? Ist das hier ein Interview? J: Das hatte ich eingangs doch gesagt. S: Interview? Wenden Sie sich an den Pressesprecher! J: Verbinden Sie mich weiter. Ich spreche mit jedem gern. S: Der würde Sie an mich weiterverbinden. J: Wie gut, daß ich Sie direkt angerufen habe. S: Ich bestehe auf der Autorisierung des Interviews! Ich verbiete Ihnen, mich zu zitieren! Das läuft hier alles über den Pressesprecher. Sie senden mit Ihre Fragen per Email, und der Pressesprecher wird die Fragen beantworten. Wenn Sie das nicht tun, werden wir Sie verklagen! J: Ich bedauere das, Herr Dr. Soering, aber das entspricht weder der Rechtslage noch unserer Auffassung von Journalismus. Ich habe handschriftlich mitgeschrieben und ich zitiere Sie daher entsprechend. Nörgler-Kommentar: Herr Dr. Söhring ist offenbar nicht in der Lage, die Interessen der FAZ öffentlich zu vertreten. Er sollte entpflichtet werden. Quelle: insider
Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Freie: ratzFAZ in die Leibeigenschaft – Jensen fragt, Dr. Soehring tickt aus (che2001)
Re: Freie: ratzFAZ in die Leibeigenschaft – Jensen fragt, Dr. Soehring tickt aus (chardonnay)
Re: Freie: ratzFAZ in die Leibeigenschaft – Jensen fragt, Dr. Soehring tickt aus (noergler)
Re: Freie: ratzFAZ in die Leibeigenschaft – Jensen fragt, Dr. Soehring tickt aus (chardonnay)
Re: Freie: ratzFAZ in die Leibeigenschaft – Jensen fragt, Dr. Soehring tickt aus (che2001)
Re: Freie: ratzFAZ in die Leibeigenschaft – Jensen fragt, Dr. Soehring tickt aus (held-der-arbeit)
Re: Freie: ratzFAZ in die Leibeigenschaft – Jensen fragt, Dr. Soehring tickt aus (zhahadum)
|
![]() Suche
Ältere Artikel
|
||||
|
Sämtliche Logos und eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer. Für den Inhalt der gemeldeten Nachrichten, der Kommentare und der gesetzten Links, ist der Initiator des betreffenden Beitrages verantwortlich. |
||||||