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14:53 Mittwoch, 04. Februar 2004
Bei DCT-Überlastung hilft man gerne aus, zumal, wenn man einen arbeitsamtsfinanzierten Praktikanten herumscheuchen kann, einer der wenigen Fälle, in denen das Geld des Steuerzahlers sinnhaft angelegt ist.
Ein Insider von willywichtig behauptete, dass gegen die Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung und Insolvenzbetrug ermittelt werde:
„NMMN ist pleite und das LKA Hamburg ermittelt gegen die ehemaligen Geschäftsführer Michael Schütt und Markus Braasch wegen des Verdachtes der Insolvenzverschleppung und des Insolvenzbetruges. Der vorläufige Insolverwalter macht sich auch bereits Gedanken. Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67e IN 13/04 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75700 eingetragenen NMMN - New Media Markets & Networks Internet Services GmbH, Gasstraße 1, 22761 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Schütt und Markus Braasch Geschäftszweig: Entwicklung, Vertrieb und Dienstleistungen des Internet und neuer Medien. ist am 16.01.2004, um 16:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens-Sören Schröder, Raboisen 38, 20095 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Az. 67e IN 13/04 Amtsgericht Hamburg, 16.01.2004“ So einfach geht das aber nicht; die Versuche, DCT durch Fakes zu missbrauchen, sind Legion. Jensen ruft Braasch an. Braasch erklärt, dass er von Ermittlungen nichts wisse. Es gäbe aber einen Herrn N**** (dessen Namen hier verdeckt wird, da es sich um den mutmaßlichen williwichtig handelt), der da mal vor 2 Jahren Berater war. Man habe sich im Streit getrennt; Herr H. sei bekannt für derlei Streuung von Behauptungen. Jensen weiß nicht weiter. Jens: „Einer lügt. Aber wer?! Die scheißen mich alle grad an!“ Nörgler: „Das ist der Job. Gut möglich, dass alle lügen. Konfuzius sagt: ‚Aristoteles sagt: In der Aporie und der Verzweiflung gehe den Weg der Quelle.’ Und die Quelle hier ist wo?“, stellt Nörgler einmal mehr pädagogisch-didaktisches Geschick, brillantes Mitarbeiter-Coaching und überlegene Führungskompetenz eindrucksvoll unter Beweis. Jensen begreift und ruft den Hamburger Polizeipressesprecher Schöpflin an. Der sagt, über laufende Ermittlungen sagen wir nichts. Jensen zeigt sich wendig: „Ich will keine Details wissen, sondern nur das Ob.“ Schöpflin klickert nun minutenlang auf seiner Tastatur herum. Dann sagt er, Jensen soll in 10 Minuten noch mal anrufen. Nörgler: „Was schließen wir daraus?“ Jens: „Woraus?“ Nörgler (unwirsch): „Daraus, dass er endlos geklickert hat und Du ihn wieder anrufen sollst!“ Jens: „Äh, an der Sache ist was dran.“ Nörgler (drängend): „ Und, und?“ Jens: „Er will sich rückversichern, bei der, äh, ermittelnden Stelle.“ Nörgler (stöhnend): „Richtig. Er telefoniert jetzt gerade mit dem Sachbearbeiter darüber, was er sagen darf. Und was lernen wir daraus?“ Jens: „?“ Nörgler (apoplektisch, Rollstuhl, Plaid, ersterbender Hauch, fuchtelt mit dem Stock): „Die Leitsätze, Jens, meine Leitsätze!“ Jens: „Ach ja, ehm, na gut Chef, hab’ ich jetzt auswendig gelernt. 1. Erwische sie auf dem falschen Fuß. Das ist nicht schwer, denn auf dem sind sie immer. 2. Besser, als die Feder in Tinte zu tauchen ist es, den Telefonhörer in Blut zu tauchen. Die zehn Minuten waren um; Jens ruft Polizeipressesprecher Schöpflin an. Der bestätigt nunmehr, dass gegen Braasch ein Ermittlungsverfahren des LKA läuft. Nörgler-Bewertung: Die Ermittlungen allein besagen noch nichts gegen Braasch. Beispiel: Der „Grüne Punkt“ hatte seinerzeit einen Kleinunternehmer dadurch in Verruf gebracht, dass man eine Story erfand, der, weil in sich stimmig, die Staatsanwaltschaft nachgehen mußte. Darum ermittelte die Sta., und der GP machte damit Propaganda, dass ermittelt werde. Bitte vermerken im Rechtsstaat: Ermittlungen gegen eine Person sind noch keine Anklageerhebung. Eine Anklageerhebung ist noch keine Eröffnung des des richterlich zugelassenen Hauptverfahrens. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch keine Verurteilung. Die Verurteilung ist noch kein Endurteil. Quelle: insider
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Re: Praktikant Jensen bestätigt: NMMN-GF Braasch im Visier des LKA Hamburg (mahalo)
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