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1&1 Internet Providerverträge zu tricky: OLG Koblenz zeigt 1&1 den Mittelfinger
BOO 1&1 Internet von noergler

13:53 Mittwoch, 26. November 2003

"Anspruchsvollen Privatnutzern, Freiberuflern und Unternehmen bietet 1&1 ausgereifte Do-it-yourself-Lösungen" meint 1&1, doch die Richter meinten, daß die Do-it-yourself-Lösung der Montabauerschen Landrechtsjuristen in die Tonne zu treten sei.
Für manchen – selbstverständlich nicht für den Nörgler, für niemanden hier, nicht für die Freischalter und die sonstwie mit DCT in irgendeiner Form zusammenhängenden, kooperierenden oder sympathisierenden natürlichen oder juristischen Personen – gilt die 1&1 Internet AG, objektiv betrachtet zutiefst unberechtigt, als halbseidene, kundenabkocherische, die Grenze zur Unseriosität bisweilen nicht nur streifende halbkriminelle Vereinigung, deren wesentlicher Unternehmenszweck im Austüfteln grenzwertiger und nur auf Dummenfang abzielender Geschäftsmodelle besteht – üble Verleumdungen und Entgleisungen, die ich hier mit Zorn und Empörung, mit Ekel und Abscheu wiedergebe, zeigt doch die tägliche Praxis dieses Unternehmens, daß die alten Kaufmannstugenden der Redlichkeit und Biederkeit gerade von 1&1 in vorbildhafter und dem Zeitgeist widerstehender Weise nicht nur vertreten, nein: gelebt werden.


Justiz und Verbraucher'schutz' gefährden Standort D

Um so bedauerlicher ist, und es faßt mir wie mit kalter Hand ans Herz, daß das standortfeindliche Treiben und Trachten der Wirtschafts- und Volksschädlinge vom Bundesverband der Verbraucherzentralen nunmehr eine Stütze bei den Richtern des Oberlandesgerichtes fand, die, hausend im ökonomiefernen Elfenbeinturm akademischer Selbstgenügsamkeit, wohl noch nicht begriffen haben, daß es auch die von 1&1 gezahlten Steuern sind, von denen sie leben!


Kaufmannstugend fairer Verträge

Was war geschehen? In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hatte 1&1 juristisch und moralisch völlig unbedenkliche unterschiedliche Bindungsfristen für Kunden und Provider bei den Internetverträgen hineingeschrieben. Kunden konnten innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten nicht kündigen, jedoch war es 1&1 möglich, jederzeit mit Vierwochenfrist kündigen zu können.


Die "rote Carola": Agitprop gegen die Freiheit

In der bekannten Mixtur aus Hysterie und Wichtigtuerei hatten die selbsternannten Verbraucher"schützer" darin eine Ungleichgewichtigkeit und eine Benachteiligung des Kunden gesehen. So agitierte Carola Elbrecht, Telekommunikations"expertin" der Verbraucherzentralen und wohl nicht zufällig eine Frau, gegen 1&1. Das bedeutet: Der Unternehmer darf sich seine Kunden nicht mehr aussuchen. Die marktwirtschaftliche Vertragsfreiheit soll ersetzt werden durch sozialistische Zwangsverpflichtung!


Alt-68er auf Richterthronen

Nachdem noch das vorinstanzliche Landgericht unsere marktwirtschaftliche Wertekultur mutig verteidigte und dem Anschlag auf die Freiheit die gebührende Abfuhr erteilte, sitzen in Koblenz offenbar Alt-68er, die beim "Marsch durch die Institutionen" inzwischen auf OLG-Stühlen angekommen sind. Zum Glück ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.





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