|
|
|
| Erste Seite | Die Idee | Boo melden | Ruhmeshalle | Kommentare | ||
|
Menü
Erste SeiteDie Idee Boo melden Ruhmeshalle Kommentare Newsfeed Forum DCT Archiv Kontakt Galerien
InsiderBoo Final Booshaft Baron eCards Intern Echo Kolumne Presse Bootanischer Garten Login
RegistrierenPasswort vergessen ![]() ![]() ![]() ![]() Blogliste
LanuDon Alphonso Che Hal Faber Pud Girl Strappato Sven Scholz Jens Scholz Thomas Knüwer Dr. Dean Spreeblick Lumma Wirres Markus Grill Sethos Bloghoster
Twoday.netBlogg.de Blogger.de |
16:16 Samstag, 11. Oktober 2003
Die Bertelsmann Music Group (BMG) kaufte vor einigen Wochen den Audio-CD-Kopierschutz "MediaMax CD3". Peinlich, denn wie einfach dieser Kopierschutz zu umgehen, ist wurde ihnen nun von einem US-Studenten vorgeführt: einfach die Shift-Taste drücken.
Die von dem US-Unternehmen Sunn Comm Technologies entwickelte Technologie wurde erstmals auf einem Ende September in den USA veröffentlichtem BMG-Album eingesetzt und soll das Kopieren der Audio-Tracks verhindern. Durch Deaktivierung der Autorun-Funktion beim Einlegen der CD kann dieser Schutz von der Qualität eines Kondoms nach Schrotbeschuß allerdings umgangen werden. Darauf weist ein Student der Princeton-Uni, John Halderman, auf seiner Website hin.
In MacOS oder Linux-Umgebungen ist der Kopierschutz sogar komplett wirkungslos. BMG versucht, den Kopf aus der Peinlichkeitsschlinge zu ziehen. "Ein Kopierschutz soll lediglich den Durchschnittsuser davon abhalten, unerlaubte Kopien zu machen und damit Filesharing zu betreiben." Insoweit muß die Enthüllung des Studenten tatsächlich überraschen, war doch der Gebrauch der Shift-Taste bislang nur weltweit zwei, drei genialisch-wahnsinnigen Top-Programmierern vertraut. Auch der Partner Sunn Comm gab sich gelassen und appellierte noch vor wenigen Tagen an das Gewissen potentieller Raubkopierer: "Das Halten der Shift-Taste erinnert die User daran, etwas Verbotenes zu tun". Jaaa! Gott wird den Frevlern die Hand abfaulen lassen! Offenbar fürchtet Sunn Comm nun aber doch um sein Ansehen und das seines Produkts, und will kurzerhand den Studenten auf 10 Millionen US-Dollar verklagen. Um diese Summe soll der eigene Marktwert durch die Offenlegung der Schutz-Mechanismen gesunken sein. Erstaunlich, hätte ich den Wert doch eher im Preissegment einer Shift-Taste vermutet. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
![]() Suche
Ältere Artikel
|
||||
|
Sämtliche Logos und eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer. Für den Inhalt der gemeldeten Nachrichten, der Kommentare und der gesetzten Links, ist der Initiator des betreffenden Beitrages verantwortlich. |
||||||