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10:31 Donnerstag, 18. September 2003
"So könnte etwa das planmäßige Beschaffen illegaler Musikkopien oder das gewohnheitsmäßige Ausplaudern von geschäftsschädigenden Firmeninterna auf Websites wie "Dotcomtod" auch als erhebliche Straftat gewertet werden."
Ob das so stimmt? Bin ja kein Jurist, aber im StGB habe ich nur folgendes gefunden:
http://dejure.org/gesetze/StGB/204.html § 204 Verwertung fremder Geheimnisse (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In § 203 wird aber die Personengruppe eng begrenzt: Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc. Und solche Leute posten hier keine Boos, die Lesen hier doch bestenfalls. Oder? Außerdem würde der "gewohnheitsmäßige" Ausplauderer wegen seiner Sucht mildernde Umstände geltend machen: "Ei Herr Rischtä, es is e innere Zwang. Isch muss alls die Internas ausplaudere. Isch kann gar net annerstä. In Werklischkeit brauch isch kaane Prozess net, sondern Hilfe." Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Heise Newsticker: DCT-Posting evtl. strafbar (noergler)
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