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20:24 Donnerstag, 04. September 2003
Ein Kollege aus München hat mir berichtet: In München Perlach/Vaterstetten wurden Ende August 200 Leute angesprochen bei einer Freiwilligkeitsaktion zum Ausscheiden aus Siemens mitzumachen, um insgesamt 104 Leute loszuwerden.
Gerüchte über bereits erfolgte betriebsbedingte Kündigungen in Perlach sind allerdings falsch. Prämiert wird der Abgang mit 2-3 Monatsgehältern (das entspricht der Sperre beim Arbeitsamt von 3 Monatsbeträgen), Kinderzuschlag und Kündigungsfristabkauf (da springt das Arbeitsamt sowieso mit allen Vieren drauf). Abfindung in dem Sinne gibt es somit Nullo.
Es gibt ein Punktesystem zur Auswahl der Kandidaten. Angesprochen werden nur Leute mit weniger als 32 Punkten, also junge Mitarbeiter, die kurz dabei sind. Chefs am Standort Vaterstetten verunsichern die Mitarbeiter gezielt. Beisspielsweise heißt es, man könne ohne Sozialplan sofort betriebsbedingt kündigen, da es nur 104 Kündigungen sein sollen. In Wirklichkeit will man keine betriebsbedingten Kündigungen, weil sonst die jungen Leuten im Bereich CT mit in den Vergleich einbezogen werden müssten. In München Hofmannstrasse wurden über 100 Angebote verteilt. Teilweise werden die Mitarbeiter nach ihrem Urlaub damit 'überrascht'. Die Reaktionen der Mitarbeiter sind sehr unterschiedlich. Ganz junge nehmen dieses Angebot als Chance, z.B. für ein Aufbaustudium (und dann?). Für andere, die sich mit viel Engagement für die Firma jahrelang eingesetzt, teilweise und unter Vernachlässigung ihrer Familie, ihres Privatlebens (über 200 Gleitzeitstunden, gute Beurteilungen), bricht eine Welt zusammen. ***** Ergänzung d. Red. ***** Die Arbeitsämter gehen dazu über, eine dreimonatige Sperre zu verhängen, wenn der Arbeitslose keinen verlorenen Arbeitsgerichtsprozeß nachweisen kann. Doch selbst dann ist man nicht sicher. Die hinterhältigen Stinker gucken sich das Urteil an und spannen, ob sie "Selbstverschulden" anhängen können, weil sie dann wieder drei Monate sperren dürfen. Hallo, Herr Clement! Wie wäre es denn, wenn in diesem Fall alle Ansprüche weg sind? Selbstverschuldet ist nun mal selbstverschuldet, es kann doch nicht angehen, daß so ein Selbstverschulder sich auch noch auf einen Versicherungsvertrag beruft. Der soll gerade froh sein, wenn er nicht wegen versuchtem Versicherungsbetrug den Staatsanwalt auf den Hacken hat. Gute Idee, was?! Die Wohnung kann dann nicht mehr bezahlt werden, und die daraus generierten Stadtstreicher werden vom Trachtenverein Grün-Weiß aus der Fußgängerzone geprügelt. Ich sag euch, Leute, das wird alles noch sehr lustig werden in diesem Land. Quelle: http://www.
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