1984.boocompany.com
dotcomtod auf geht\'s auf oder ab abwärts übel leidend das wars wohl
Erste Seite | Die Idee | Boo melden | Ruhmeshalle | Kommentare
 

Menü
Erste Seite
Die Idee
Boo melden
Ruhmeshalle
Kommentare
Newsfeed
Forum
DCT Archiv
Kontakt

Galerien
Insider
Boo
Final

Booshaft
Baron
eCards
Intern
Echo
Kolumne
Presse

Bootanischer Garten

Login
Benutzername

Passwort

Registrieren
Passwort vergessen





Get the Klip for boocompany.com
Add to any service

Blogliste
Lanu
Don Alphonso
Che
Hal Faber
Pud
Girl
Strappato
Sven Scholz
Jens Scholz
Thomas Knüwer
Dr. Dean
Spreeblick
Lumma
Wirres
Markus Grill
Sethos

Bloghoster
Twoday.net
Blogg.de
Blogger.de

Faircom Faircom: Aus Gebührenerstattung wird Gebührenrückforderung
BOO Faircom von somejustsurf

10:48 Freitag, 21. März 2003

Der Bonner Handyvertragshändler Faircom stellt sich auf der eigenen Seite so dar:
    "Als wir den Namen unseres Unternehmens kreierten, haben wir einen unserer wichtigsten Geschäftsgrundsätze gleich festgeschrieben: Fairness. Faires Business und Fairplay im Geschäftsalltag, Fairness im Umgang miteinander, im Umgang mit unseren Kunden und unseren Geschäftspartnern. Wir betrachten unseren Kunden auch gleichzeitig als unseren Partner. Unser Kunde und unsere Mitarbeiter sowie die Geschäftspartner sind das wichtigste Gut in unserem Geschäftsleben."
Faircom hatte aber nicht damit Schlagzeilen gemacht, sondern mit unzähligen Angeboten von Gratishandys mit Zeitverträgen ohne Grundgebühr (bzw. Gebührenerstattung) bei allen Namhaften Anbietern. So gut ist es aber nicht gelaufen: Faircom viel letztes Jahr bei DCT schon zweimal auf. Nun kommt es aber besonders Fett:

Es gab von DCT-Liebling Quam sehr attraktive Handys umsonst zzgl. 200 Euro für die komplette Grundgebühr während der Vertragslaufzeit. Natürlich sprangen alle auf den Zug und überhäuften Faircom/Quam mit Anfragen. Quam war überfordert, schaltete nur ein Bruchteil der Karten frei und zahlte an die Händler keine Provision aus.

Nun kommt Faircom an die Kunden... und will die 200 Euro zurück und verweist auf eine vermeintliche Passage im Bestellschein. Tatsächlich stand aber folgendes auf dem Bestellschein:

    "Wird der Mobilfunkantrag zB. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt Ihr Anspruch auf die Erstattung der monatlichen Grundgebührt, bzw. auf die Einmalzahlung. Evtl. bereits ausgezahlte Beträge werden Sie nach Aufforderung unverzüglich zurücksenden. Dieser Regelung stimmen Sie ausdrücklich zu."


Somit hat Faircom überhaupt keinen Anspruch auf die Rückerstattung, da die Kausalität nicht gegeben ist. So ist das wohl - faircom versucht verzweifelt die Gebühren von Quam zu erhalten - aber Quam/Telefonica zahlt nicht und hat bessere Anwälte.

Das ganze klingt ein bisschen wie die Aktion von DLC New Media, die eine "Handy-Gebühr" oder die Rücksendung der kostenlosen Telefon von den Kunden verlangte. DLC macht allerdings den Laden dicht, bzw. wird die Seite seit letztem Herbst überarbeitet.

Und so was nennt sich "Fair".





Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Faircom: Aus Gebührenerstattung wird Gebührenrückforderung (gauli)




Suche

Ältere Artikel
22. November
·Weggewappt: Landsberg und sein Bluetooth-LAN
21. November
·Bauer Verlag: Repro ist retro, Outsourcen ist in
·Lively mausetot
·Xing verliert den Chef (Update) ... doch nicht... oder doch? (Update 4)
·Post aus dem freenet-Königreich 3
·Ärger bei Solarwatt (Update)
20. November
·+EILT+ +Breaking News+ +BLITZ+
·Das Aus für watchberlin.de?
·Es knallt bei freenet
19. November
·Lights out on Park Avenue

 
Sämtliche Logos und eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer.
Für den Inhalt der gemeldeten Nachrichten, der Kommentare und der gesetzten Links, ist der Initiator des betreffenden Beitrages verantwortlich.